Anhängige Strafverfahren Hinweistext
F05016469• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 19 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)
Formularangaben
Gibt oder gab es in den letzten fünf Jahren strafrechtliche Ermittlungsverfahren, anhängige (schwebende) oder durch Freispruch, Einstellung oder Verurteilung rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren gegen Sie?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden