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Hinweis Nachweis bei Namensänderung amtlich beglaubigte Kopie Postweg

F05016473 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 19 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bitte beachten Sie:

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Bitte beachten Sie: Der Nachweis muss zusätzlich in Form einer amtlich beglaubigten Kopie auf dem Postweg nachgereicht werden. Dies gilt auch, wenn Sie den Nachweis bereits jetzt hochladen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden