Name der Zweigniederlassung
F05016489• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Da die Zweigniederlassung kein eigenständiges Unternehmen, sondern Bestandteil des Gesamtunternehmens ist, ist der Name der Zweigniederlassung in der Regel mit der Firma der Hauptniederlassung identisch. Zusätze (z.B. „Zweigniederlassung Deutschland“ oder „Niederlassung Frankfurt“ u. ä.) sind möglich.
Handlungsgrundlage
- § 34 c, d, f, h i Gewerbeordnung
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden