Systemprüfungsbericht
F05016655• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 24 Abs. 1 Satz 4 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Formularangaben
Die Erlaubnis innehabende Gesellschaft möchte einen Systemprüfungsbericht gemäß § 24 Abs. 1 Satz 4 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) für das oben genannte Kalenderjahr einreichen
Eingabe: Sofern der Gewerbetreibende ausschließlich für eine Vertriebsgesellschaft tätig ist, ist er berechtigt, an Stelle des Prüfungsberichts nach FinVermV §24 Satz 1 einen Prüfungsbericht eines Prüfers nach Absatz 3 vorzulegen, der die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Vertriebsgesellschaft zur Einhaltung der sich aus den §§ 12 bis 23 ergebenden Verpflichtungen durch die angeschlossenen Gewerbetreibenden für den Prüfungszeitraum bestätigt; spätestens nach vier Jahren hat der Gewerbetreibende einen Prüfungsbericht nach Satz 1 vorzulegen (Systemprüfungsbericht oder auch Sammelprüfungsbericht).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlicher Ersteller geändert