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Systemprüfungsbericht

F05016655 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 24 Abs. 1 Satz 4 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Die Erlaubnis innehabende Gesellschaft möchte einen Systemprüfungsbericht gemäß § 24 Abs. 1 Satz 4 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) für das oben genannte Kalenderjahr einreichen

Hilfetext

Eingabe: Sofern der Gewerbetreibende ausschließlich für eine Vertriebsgesellschaft tätig ist, ist er berechtigt, an Stelle des Prüfungsberichts nach FinVermV §24 Satz 1 einen Prüfungsbericht eines Prüfers nach Absatz 3 vorzulegen, der die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Vertriebsgesellschaft zur Einhaltung der sich aus den §§ 12 bis 23 ergebenden Verpflichtungen durch die angeschlossenen Gewerbetreibenden für den Prüfungszeitraum bestätigt; spätestens nach vier Jahren hat der Gewerbetreibende einen Prüfungsbericht nach Satz 1 vorzulegen (Systemprüfungsbericht oder auch Sammelprüfungsbericht).

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Fachlicher Ersteller geändert