Art der Verbringung von Waffen und Munition
F05016986• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Art der Verbringung von Waffen und Munition
Handlungsgrundlage
- § 4 ff. Waffengesetz, § 9 Waffenregistergesetz, § 29 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
Formularangaben
Technische Beschreibung
1 = Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung 2 = Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in andere Mitgliedsstaaten der EU Erteilung 3 = Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
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