KGSG_national wertvolles Kulturgut
F06002500• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Formularangaben
ist in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen. In der Datenbank geschützter Kulturgüter recherchieren.
In Deutschland besteht seit 1919 ein Verzeichnissystem, wonach Kulturgüter von besonders herausragender Bedeutung für Deutschland durch Eintragung einen besonderen Schutzstatus erhalten und damit Ausfuhrbeschränkungen unterliegen.
Es besteht ein Ausfuhrverbot für Kulturgut, sobald für dieses ein Verfahren zur Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingeleitet worden ist. Das Ausfuhrverbot besteht, bis die Entscheidung über die Eintragung nicht mehr angefochten werden kann (§ 21 Nummer 1 Kulturgutschutzgesetz).
Die Behörde teilt den Verfahrensbeteiligten sowohl die Einleitung des Eintragungsverfahrens als auch die Eintragung mit und veröffentlicht beides im Bundesanzeiger sowie in der Datenbank geschützter Kulturgüter.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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