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KGSG_national wertvolles Kulturgut

F06002500 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


nicht vorhanden

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

ist in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen. In der Datenbank geschützter Kulturgüter recherchieren.

Hilfetext

In Deutschland besteht seit 1919 ein Verzeichnissystem, wonach Kulturgüter von besonders herausragender Bedeutung für Deutschland durch Eintragung einen besonderen Schutzstatus erhalten und damit Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Es besteht ein Ausfuhrverbot für Kulturgut, sobald für dieses ein Verfahren zur Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingeleitet worden ist. Das Ausfuhrverbot besteht, bis die Entscheidung über die Eintragung nicht mehr angefochten werden kann (§ 21 Nummer 1 Kulturgutschutzgesetz). Die Behörde teilt den Verfahrensbeteiligten sowohl die Einleitung des Eintragungsverfahrens als auch die Eintragung mit und veröffentlicht beides im Bundesanzeiger sowie in der Datenbank geschützter Kulturgüter.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden