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F06003525• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §10 MPDG
Formularangaben
Dieser Antrag dient der Ausstellung von Bescheinigungen über die Freiverkaufszertifikate von Medizinprodukten (auch Verkehrsfähigkeit, Exportbescheinigungen oder FSC genannt). Medizinprodukte werden in der Humanmedizin zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken eingesetzt. Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Medizinprodukte herstellen und ausführen möchten, können einen Antrag für ein Zertifikat über die Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten nach § 10 Medizinprodukt-Durchführungsgesetz (MPDG) stellen, das im Sprachgebrauch als Freiverkaufszertifikat bezeichnet wird. Über EU-Bevollmächtigte können die Zertifikate auch für Unternehmen mit Sitz in einem Drittland beantragt werden. Das Zertifikat bescheinigt, dass ein Medizinprodukt auf dem deutschen Markt zugelassen ist und folglich in der EU gehandelt werden darf. Über die Zulassung in Drittländern entscheiden diese anschließend gesondert. Die Ausstellung des Zertifikats erfolgt gegen eine Gebühr.
Technische Beschreibung
[READ-ONLY]
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Für Meilenstein 1