Gemeinschaftlicher Betriebsplan
F07001154• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 52 (3) BBergG
Formularangaben
Eingabe: Möchten Sie einen gemeinschaftlichen Betriebsplan beantragen?
Ausgabe: Gemeinschaftlicher Betriebsplan
Ausgabe: Gemeinschaftlicher Betriebsplan
Eingabe: Ein gemeinschaftlicher Betriebsplan ist nur dann zu stellen, wenn die zuständige Behörde dies verlangt hat.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden