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Hinweis: Neue Hohlräume

F07001600 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 126 (3) BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis:

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Wenn neue Hohlräume aufgefahren werden sollen, benötigen Sie eine Berechtigung, damit Sie diese Bodenschätze gewinnen dürfen. Dies ist entweder eine Bewilligung oder Bergwerkseigentum bei bergfreien Bodenschätzen oder das Eigentum bzw. Nutzungsrecht der beanspruchten Grundstücke. Die Angaben dazu sind in den entsprechenden Feldern des Antrags zu machen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden