Wärmeversorgung erfolgt im Quartier (§ 107 GEG)
F13000187• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Die Wärmeversorgung erfolgt im Quartier (§ 107 GEG).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Version vor meth. QS