Einhaltung GEG bei Bestandsgebäude
F13000250• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 92 GEG
Formularangaben
Das geänderte Gebäude insgesamt hält die energetischen und technischen Anforderungen nach § 50 Absatz 1 GEG ein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Version vor meth. QS