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Verpflichtung Übergang der Verpflichtung auf Rechtsnachfolger

F13001486 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Nr. 7.1.2 WoBauSozRL M-V

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Die antragstellende Person verpflichtet sich, die sich aus der Inanspruchnahme von Fördermitteln ergebenden Verpflichtungen bei Veräußerung dem Rechtsnachfolger aufzuerlegen, und zwar in der Weise, dass dieser wiederum gehalten ist, seinen Rechtsnachfolger in gleicher Weise zu binden; bei Zweckentfremdung vor Ablauf der Zweckbindung sind die Fördermittel unverzüglich zurückzuzahlen.
Ausgabe: Antragstellende Person verpflichtet sich, die sich aus der Inanspruchnahme von Fördermitteln ergebenden Verpflichtungen bei Veräußerung dem Rechtsnachfolger aufzuerlegen, und zwar in der Weise, dass dieser wiederum gehalten ist, seinen Rechtsnachfolger in gleicher Weise zu binden; bei Zweckentfremdung vor Ablauf der Zweckbindung sind die Fördermittel unverzüglich zurückzuzahlen.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Methodische Freigabe