Verpflichtung Übergang der Verpflichtung auf Rechtsnachfolger
F13001486• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Nr. 7.1.2 WoBauSozRL M-V
Formularangaben
Eingabe: Die antragstellende Person verpflichtet sich, die sich aus der Inanspruchnahme von Fördermitteln ergebenden Verpflichtungen bei Veräußerung dem Rechtsnachfolger aufzuerlegen, und zwar in der Weise, dass dieser wiederum gehalten ist, seinen Rechtsnachfolger in gleicher Weise zu binden; bei Zweckentfremdung vor Ablauf der Zweckbindung sind die Fördermittel unverzüglich zurückzuzahlen.
Ausgabe: Antragstellende Person verpflichtet sich, die sich aus der Inanspruchnahme von Fördermitteln ergebenden Verpflichtungen bei Veräußerung dem Rechtsnachfolger aufzuerlegen, und zwar in der Weise, dass dieser wiederum gehalten ist, seinen Rechtsnachfolger in gleicher Weise zu binden; bei Zweckentfremdung vor Ablauf der Zweckbindung sind die Fördermittel unverzüglich zurückzuzahlen.
Ausgabe: Antragstellende Person verpflichtet sich, die sich aus der Inanspruchnahme von Fördermitteln ergebenden Verpflichtungen bei Veräußerung dem Rechtsnachfolger aufzuerlegen, und zwar in der Weise, dass dieser wiederum gehalten ist, seinen Rechtsnachfolger in gleicher Weise zu binden; bei Zweckentfremdung vor Ablauf der Zweckbindung sind die Fördermittel unverzüglich zurückzuzahlen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Methodische Freigabe