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Belehrung Strafbarkeit falsche Angabe subventionserheblicher Tatsachen

F13001487 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Nr. 7.1.2 WoBauSozRL M-V

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Der antragstellenden Person ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig gemachte falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Betrug (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können.
Ausgabe: Antragstellenden Person ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig gemachte falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Betrug (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können.

Hilfetext

Eingabe: Zu den subventionserheblichen Tatsachen gehören: Angaben zur antragstellenden Person, Rechtsform der antragstellenden Person, Angaben zu Steuer-ID, Steuernummer, Vorsteuerabzugsberechtigung und Bankverbindung, Angaben zum Vorhaben, Angaben, die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung von Bedeutung sind, sowie Angaben, die Gegenstand der dem Antrag beizufügender Unterlagen sind. Subventionserhebliche Tatsachen sind ferner solche, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden, sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer beantragten Zuwendung (§ 1 SubvG M-V i. V. m. § 4 SubvG).

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Methodische Freigabe