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Rolle Beteiligter VwVf

F13001519 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Das Recht auf Akteneinsicht steht den am Verwaltungsverfahren Beteiligten zu. Beteiligte sind lt. VwVfG: 1. Antragsteller und Antragsgegner, 2. diejenigen, an die die Behörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat, 3. diejenigen, mit denen die Behörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat, 4. diejenigen, die nach Absatz 2 von der Behörde zu dem Verfahren hinzugezogen worden sind.

Handlungsgrundlage


  • § 13 VwVfG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Rolle im Verwaltungsverfahren

Hilfetext

Eingabe: Das Recht auf Akteneinsicht steht den am Verwaltungsverfahren Beteiligten zu. Wählen Sie als Antragsteller Ihre Rolle aus.
Ausgabe: Das Recht auf Akteneinsicht steht den am Verwaltungsverfahren Beteiligten zu.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Entwurf zur Einreichung zur methodischen Prüfung Landesredaktion M-V fachliche Vorabnahme 22.12.2023 Werner Urbanek, IM M-V