Maßnahmebeginn vor Erlass Zuwendungsbescheid
F17000368• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG)
Formularangaben
Eingabe: Mit dem Vorhaben darf frühestens begonnen werden, nachdem der Zuwendungsgeber dem vorzeitgen Maßnahmenbeginn zugestimmt hat.
Als Beginn der Maßnahme zählt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Aus der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmebeginns kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden