Erklärung des Tragwerksplaners
F17000438• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Erklärung des Tragwerksplaners, dass der Kriterienkatalog nach der Anlage 2 erfüllt und eine bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises nicht erforderlich ist
Handlungsgrundlage
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung -BauVorlVO M-V)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden