Hinweis Kostenübernahme (Kaufpreissammlung)
F17000848• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Bayrisches Kostengesetz (BayKG)
Formularangaben
Die Gebühren richten sich nach dem bayerischen Kostengesetz und dem Kostenverzeichnis.
Laut Tarifstelle 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses beträgt die Gebühr je übermittelten Vergleichswert aus der Kaufpreissammlung 20 bis 350 €.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Aufwand der Geschäftsstelle.
Technische Beschreibung
Die Gebühren richten sich nach dem bayerischen Kostengesetz und dem Kostenverzeichnis. Laut Tarifstelle 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses beträgt die Gebühr je übermittelten Vergleichswert aus der Kaufpreissammlung 20 bis 350 €. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Aufwand der Geschäftsstelle.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden