Name Bewilligungsfeld
F17000953• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 8 (1) Nr. 1 BBergG; § 4 S. 1 Nr. 1 UnterlagenBergV
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie einen Namen für das Bewilligungsfeld an. Beachten Sie: Der Name darf nicht bereits für ein anderes Bewilligungsfeld auf Landesebene vergeben worden sein.
Technische Beschreibung
Falls möglich, kann auch bei der Umsetzung direkt ein Namensabgleich mit vorhandenen Namen realisiert werden. Dann sollte auch eine Rückmeldung erfolgen, falls der Name schon vergeben ist.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden