Vergleich Abbauraten
F17001035• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
§ 3 (4) AbwV: Sind Anforderungen vor der Vermischung festgelegt, ist eine Vermischung zum Zwecke der gemeinsamen Behandlung zulässig, wenn insgesamt mindestens die gleiche Verminderung der Schadstofffracht je Parameter wie bei getrennter Einhaltung der jeweiligen Anforderungen erreicht wird.
Handlungsgrundlage
- § 58 (2) Nr. 2 WHG; § 60 (1) S. 1 WHG; § 3 (4) AbwV
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie ein Dokument bei, das nachweist, dass die relevanten Abbauraten in der Abwasseranlage mindestens so hoch wie bei separater Vorbehandlung sind. Ermitteln Sie dazu, wie hoch die Abbaurate des bei Ihnen anfallenden Abwassers in der Abwasseranlage wäre (z.B. im Zahn-Wellens-Test) und wie hoch die Abbaurate bei separater Vorbehandlung des Abwassers wäre, ggf. schätzungsweise durch Vergleich mit ähnlichen Abwässern.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden