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Verpflichtung zur Beteiligung bei großräumiger Aufsuchung

F17001437 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 11 S. 1 Nr. 5 BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Auf Verlangen der zuständigen Behörde müssen Sie den Bergwerkseigentümern oder den Inhabenden einer Bewilligung oder einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken, deren Felder hinsichtlich derselben Bodenschätze von Ihrem Feld ganz oder teilweise überdeckt werden, folgendes Recht einräumen: Sofern sie einen angemessenen Teil der Aufwendungen übernehmen, können sie sich an der Aufsuchung beteiligen oder sich dabei vertreten lassen. Ich habe diese Verpflichtung zur Kenntnis genommen.
Ausgabe: Verpflichtung zur Beteiligung bei großräumiger Aufsuchung

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden