Heilquellenschutzgebiet
F17001493• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 48 BBergG i.V.m. §§ 52, 53 WHG
Formularangaben
Eingabe: Liegt das Vorhaben in einem Heilquellenschutzgebiet oder liegt es von einem solchen weniger als 200 Meter entfernt?
Ausgabe: Das Vorhaben liegt in einem Heilquellenschutzgebiet oder liegt von einem solchen weniger als 200 Meter entfernt.
Ausgabe: Das Vorhaben liegt in einem Heilquellenschutzgebiet oder liegt von einem solchen weniger als 200 Meter entfernt.
Eingabe: Heilquellen sind natürlich zu Tage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gasvorkommen, die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften oder der Erfahrung nach geeignet sind, Heilzwecken zu dienen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Korrektur Rechtschreibung