Explosionsschutzplan / Explosionsschutzdokument
F17001595• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 3 BBergG; § 3 (1) ABBergV i.V.m. Anhang 1 Nr. 1.2 ABBergV; § 9 BetrSichV; § 6 GefStoffV
Formularangaben
Eingabe: Ist ein Explosionsschutzplan oder ein Explosionsschutzdokument erforderlich?
Ausgabe: Erforderlichkeit eines Explosionsschutzplans oder eines Explosionsschutzdokuments
Ausgabe: Erforderlichkeit eines Explosionsschutzplans oder eines Explosionsschutzdokuments
Eingabe: Wenn Sie als Gefährdung explosionsfähige Gas- und Staub-Luftgemische ermittelt haben, ist ein Explosionsschutzplan aufzustellen. Dieser ist regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen und im Betrieb verfügbar zu halten. Für Besucherbergwerke und -höhlen sowie für Bohrungen, die mehr als 100 Meter in den Boden eindringen, ist der Plan auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung erforderlich.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden