Gasschutzplan
F17001596• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 3 BBergG; § 3 (1) ABBergV i.V.m. Anhang 1 Nr. 1.2 ABBergV; § 9 BetrSichV; § 6 GefStoffV
Formularangaben
Eingabe: Ist ein Gasschutzplan erforderlich?
Ausgabe: Erforderlichkeit eines Gasschutzplans
Ausgabe: Erforderlichkeit eines Gasschutzplans
Eingabe: Wenn Sie als Gefährdung gesundheitsgefährliche Stoffe ermittelt haben, die in gesundheitsgefährdender Konzentration in der Atmosphäre vorhanden sind oder sein könnten, haben Sie einen Plan aufzustellen. In diesem Plan sind die vorbeugenden Maßnahmen und die erforderliche Schutzausrüstung festzulegen (Gasschutzplan). Der Plan ist aktuell und im Betrieb verfügbar zu halten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden