Beschreibung Wiedernutzbarmachung
F17002027• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 7 BBergG
Formularangaben
Eingabe: Wie soll die durch das Vorhaben in Anspruch genommene Fläche nach Ende der bergbaulichen Tätigkeit wieder nutzbar gemacht werden (Folgenutzung)?
Die Nutzbarmachung kann zum Beispiel durch das getrennte Lagern von kulturfähigen Bodenschichten erfolgen. Allgemeine Angaben genügen, Details regelt der Abschlussbetriebsplan.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden