Anlagen / Tätigkeiten nach Strahlenschutzgesetz
F17002062• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 48 BBergG i.V.m. §§ 10, 12, 17, 19 (1) S. 1 Nr. 1, 56, 59 StrlSchG
Formularangaben
Eingabe: Betreiben Sie Anlagen oder üben Sie Tätigkeiten aus, die unter das Strahlenschutzgesetz fallen und einer Anzeige oder Genehmigung bedürfen?
Ausgabe: Es werden Anlagen betrieben oder Tätigkeiten ausgeübt, ie unter das Strahlenschutzgesetz fallen und einer Anzeige oder Genehmigung bedürfen.
Ausgabe: Es werden Anlagen betrieben oder Tätigkeiten ausgeübt, ie unter das Strahlenschutzgesetz fallen und einer Anzeige oder Genehmigung bedürfen.
Eingabe: Dies können beispielsweise sein:
- Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
- der Einsatz von umschlossenen radioaktiven Stoffen
- der Betrieb von Röntgeneinrichtungen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden