Überwachungsbedürftige Rückstände
F17002153• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 48 BBergG i.V.m. § 61 StrlSchG
Formularangaben
Eingabe: Führen Sie bergbauliche Prozesse durch oder lassen diese durchführen, bei denen überwachungsbedürftige Rückstände anfallen?
Ausgabe: Durchführung bergbaulicher Prozesse, bei denen überwachungsbedürftige Rückstände anfallen
Ausgabe: Durchführung bergbaulicher Prozesse, bei denen überwachungsbedürftige Rückstände anfallen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden