Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Koordinaten Bergbau

F17002194 Version 1.3 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 4 (7) BBergG; § 67 BBergG; §§ 1-8 UnterlagenBergV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Koordinaten

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie die Gauß-Krügerschen Koordinaten an, wenn sich das Feld nicht im Bereich des Festlandsockels und der Küstengewässer befindet. Ein anderes Koordinatensystem ist nur zulässig, wenn es bei einer Landesvermessung als einziges benutzt wird und eine Umrechnung unzumutbar ist. Im Bereich des Festlandsockels und der Küstengewässer sind Seekarten oder topografische Karten des Seegrundes des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie in der neuesten Ausgabe und dem größten vorliegenden Maßstab zugrunde zu legen. Die Feldeseckpunkte sind in geografischen Koordinaten (Europäisches Datum) anzugeben. Die Eckpunkte der Felder, die sich ausschließlich oder überwiegend im Küstengewässer erstrecken, sind zusätzlich in Gauß-Krügerschen Koordinaten anzugeben. Für die Fundstellen sind die Anforderungen des § 8 (5) der Unterlagen-Bergverordnung einzuhalten.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden