Stärke der Wehren
F17002227• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 9 S. 1 Nr. 1f UnterlagenBergV
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie die Stärke der Wehren an, bezogen auf den 31. Dezember des Vorjahres.
Ausgabe: Stärke der Wehren
Ausgabe: Stärke der Wehren
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden