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Aufzusuchender Bodenschatz

F17002231 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 3 (3) BBergG; § 7 (1) S. 1 Nr. 1 BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Welchen Bodenschatz wollen Sie aufsuchen?
Ausgabe: Aufzusuchender Bodenschatz

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie den bergfreien Bodenschatz an, der aufgesucht werden soll. Als bergfreie Bodenschätze gelten: - Alle Bodenschätze im Bereich des Festlandsockels, der Küstengewässer sowie Erdwärme und die im Zusammenhang mit der Gewinnung auftretenden anderen Energien. - Mineralien: Diese bestehen häufig aus mehreren Elementen. Wenn Sie Mineralien gewinnen wollen, benennen Sie diese. Dies gilt nicht für die Gewinnung von Stein-, Kali-, Magnesium und Borsalze, wenn sie gemeinsam in einer Lagerstätte vorkommen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden