Standsicherheit von Böschungen und Kippenflächen
F17003316• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 48 BBergG; § 55 (2) BBergG
Formularangaben
Eingabe: Sind Maßnahmen zur Herstellung der Standsicherheit von Böschungen und Kippenflächen erforderlich?
Ausgabe: Maßnahmen zur Herstellung der Standsicherheit von Böschungen und Kippenflächen sind erforderlich.
Ausgabe: Maßnahmen zur Herstellung der Standsicherheit von Böschungen und Kippenflächen sind erforderlich.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden