Zweck der GWM (Erdaufschluss)
F17003389• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 47 WHG
Formularangaben
Bei GW-Stand: GWM soll der Überwachung des Grundwasserstandes dienen
Bei GW-Beschaffenheit: GWM soll der Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit dienen
Bei GW-Stand und Beschaffenheit: GWM soll zur Überwachung des Grundwasserstandes und der Grundwasserbeschaffenheit genutzt werden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Versionierung für den Umzug ins Landes-Repository