Betrieb mit oder ohne Beaufsichtigung (Erlaubnis nach BetrSichV)
F17003959• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Es handelt sich um einen Betrieb: 001 mit Beaufsichtigung / 002 ohne Beaufsichtigung
Handlungsgrundlage
- § 18 (1) Nr. 3 und 6 BetrSichV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden