Landkreis / Kreis
F17004079• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) oder Kreis (abgekürzt: Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft. Er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung.
Handlungsgrundlage
- urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:kreis
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
Versionshinweis
nicht vorhanden