Betroffene Gemarkung
F17005668• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 (2) UIG
Formularangaben
Eingabe: Wenn Sie für eine gesamte Gemeinde Einsichtnahme wünschen, müssen Sie keine Angaben machen.
Sollten mehrere Gemarkungen betroffen sein, geben Sie alle betroffenen Gemarkungen an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden