Hinweis Bundesland Bundesbergverordnung
F17005982• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 23a (1) ABBergV; § 65 S. 1 Nr. 6 BBergG; § 68 (1) BBergG
Formularangaben
Sie beantragen eine Anerkennung als sachverständige Person nach einer Bundesbergverordnung:
Geben Sie das Bundesland an, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Reichen Sie den Antrag bei der Bergbehörde in diesem Bundesland ein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden