Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Hinweis Bundesland Bundesbergverordnung

F17005982 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 23a (1) ABBergV; § 65 S. 1 Nr. 6 BBergG; § 68 (1) BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zum Bundesland

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Sie beantragen eine Anerkennung als sachverständige Person nach einer Bundesbergverordnung: Geben Sie das Bundesland an, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Reichen Sie den Antrag bei der Bergbehörde in diesem Bundesland ein.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden