Nachweis erforderliche Einrichtungen und Personal (Anlage)
F17006068• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 23a (1) Nr. 3. ABBergV
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie den Nachweis, dass Sie über die erforderlichen Einrichtungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit verfügen. Fügen Sie, sofern erforderlich, den Nachweis bei, dass Sie über angemessen qualifiziertes und erfahrenes Personal verfügen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden