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Hinweis Nachweis Haftpflichtversicherung sachverständige Person

F17006078 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 23a (4) ABBergV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zum Nachweis der Haftpflichtversicherung

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Für Ihre Sachverständigentätigkeit haben Sie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe und angemessenem Umfang nachzuweisen. Die Höhe und der Umfang der Haftpflichtversicherung müssen den Risiken ihrer Sachverständigentätigkeit entsprechen. Fügen Sie ihre Versicherungspolice bei, aus der die Höhe und Umfang der Haftpflichtversicherung hervorgeht.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden