Hinweis Nachweis Haftpflichtversicherung sachverständige Person
F17006078• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 23a (4) ABBergV
Formularangaben
Für Ihre Sachverständigentätigkeit haben Sie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe und angemessenem Umfang nachzuweisen. Die Höhe und der Umfang der Haftpflichtversicherung müssen den Risiken ihrer Sachverständigentätigkeit entsprechen. Fügen Sie ihre Versicherungspolice bei, aus der die Höhe und Umfang der Haftpflichtversicherung hervorgeht.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden