Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Polizeiliches Führungszeugnis

F17006101 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Polizeiliches Führungszeugnis

Hilfetext

Die für die Veranstaltung verantwortliche Person muss ein Polizeiliches Führungszeugnis hochladen, das nicht älter als 6 Monate ist.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden