Hinweis Bundesland Bundesbergverordnung (Referenz)
F17006151• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 23a (1) ABBergV; § 65 S. 1 Nr. 6 BBergG; § 68 (1) BBergG; Referenzdatenschema
Formularangaben
Sie beantragen eine Anerkennung als sachverständige Person nach einer Bundesbergverordnung:
Geben Sie das Bundesland an, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Technische Beschreibung
Der Antrag wird bei der Bergbehörde in diesem Bundesland gestellt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden