Abschlussprüfung (andere Personen)
F17006193• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 13 (2) Nr. 2 MarkschBergV
Formularangaben
Eingabe: Haben Sie eine Abschlussprüfung in einer markscheiderischen oder vermessungstechnischen Fachrichtung an einer Universität, Technischen Hochschule, Technischen Fachhochschule oder Technikerschule erfolgreich abgelegt?
Ausgabe: Abschlussprüfung in einer markscheiderischen oder vermessungstechnischen Fachrichtung
Ausgabe: Abschlussprüfung in einer markscheiderischen oder vermessungstechnischen Fachrichtung
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden