Hinweis erforderliche Kenntnisse (andere Personen)
F17006200• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 13 (2) Nr. 3 MarkschBergV
Formularangaben
Weisen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach. Der Nachweis kann insbesondere durch eine mindestens dreijährige fachspezifische Berufstätigkeit in dem Bergbauzweig erbracht werden, für den Sie die Anerkennung beantragen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden