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Hinweis erforderliche Kenntnisse (andere Personen)

F17006200 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 13 (2) Nr. 3 MarkschBergV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zum Nachweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Weisen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach. Der Nachweis kann insbesondere durch eine mindestens dreijährige fachspezifische Berufstätigkeit in dem Bergbauzweig erbracht werden, für den Sie die Anerkennung beantragen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden