Anerkennung einer Qualifikation (Ausland)
F17006248• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 Absatz 17 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Formularangaben
Eingabe: Angabe, ob eine Qualifikation im Ausland erlangt wurde
Ausgabe: Auswahl, ob eine Qualifikation im Ausland erlangt wurde
Ausgabe: Auswahl, ob eine Qualifikation im Ausland erlangt wurde
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24