Arbeits- bzw. Aufenthaltsbereich (GefStoffV)
F17006380• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 Absatz 1 GefStoffV, §19 Absatz 1 BetrSichV
Formularangaben
Eingabe: Beim Arbeitsbereich handelt es sich um eine grobe Beschreibung der am Unfallort vorliegenden Tätigkeiten (z. B. bei einem Unfall am Ort XY, in dem Arbeitsbereich, in dem Farben hergestellt werden), der Aufenthaltsbereich ist eine grobe Beschreibung des Bereichs in dem sich der Verunfallte aufgehalten hat (z. B. bei einem Wegeunfall: „Fußgängerbereich auf Baustelle")
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24