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Hinweistext 1 (Antrag Abbruch und Sanierung)

F17006482 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 8 Absatz 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV); Anhang I, Nr. 2.4.2 Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweistext 1

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Nach § 8 Abs. 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV dürfen Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form, nur von Fach-betrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind. Die Zulassung erhalten Sie als Fachbetrieb auf schriftlichen oder elektronischen Antrag, wenn Sie die Nachweise über eine für die Arbeiten geeignete personelle und sicherheits-technische Ausstattung im notwendigen Umfang vorgelegt haben. A Zuständige Behörde Die Zulassung ist bei der für den Hauptsitz Ihres Fachbetriebs oder Ihrer selbständigen Niederlassung örtlich zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde zu beantragen. Nähere Informationen zur örtlichen Zuständigkeit: • BAuA-Liste Ist Ihr Firmensitz im Ausland, ist der Antrag bei der Behörde zu stellen, in deren Aufsichtsbereich Sie Ihre Hauptniederlassung in der Bundesrepublik haben. Verfügen Sie über keine Niederlassung in Deutschland, ist der Antrag bei der Behörde zu stellen, in deren Aufsichts-bereich Sie die erstmalige Tätigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigen. B Antragsteller und Antragsform Der Antrag ist von einer vertretungsberechtigten Person Ihres Fachbetriebs zu stellen. Die Vertretungsberechtigung ist nachzuweisen. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch einzureichen. Es wird empfohlen, den in diesem Merkblatt enthaltenden Antrag zu verwenden. Beachten Sie, dass die Amtssprache deutsch ist. Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente sind der Behörde in deutscher Übersetzung vorzulegen. C Antragsunterlagen Mit den Antragsunterlagen beschreiben und belegen Sie als Fachbetrieb, dass Sie über eine geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattung im notwendigen Umfang für die von Ihnen beabsichtigten Abbruch- und Sanierungsarbeiten verfügen.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24