Hinweis Betriebsereignis (Unfallanzeige)
F17006683• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 74 (3) Nr. 2 BBergG
Formularangaben
Sie haben der zuständigen Behörde Betriebsereignisse zu melden, die den Tod oder schwere Verletzungen der Beschäftigten oder Dritter verursacht haben oder diese verursachen könnten.
Ihre Pflicht als Unternehmer zur Anzeige eines Versicherungsfalles (§ 193 Absatz 7 des SGB VII) wird durch diese Meldung nicht ersetzt.
Senden Sie der zuständigen Behörde zusätzlich eine Durchschrift der Anzeige an den Unfallversicherungsträger zu.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden