Hinweis Betriebsereignis
F17006733• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 74 (3) Nr. 2 BBergG
Formularangaben
Sie haben Betriebsereignisse zu melden, deren Kenntnis zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren für Leben und Gesundheit der Beschäftigten oder Dritter oder für den Betrieb von besonderer Bedeutung sind.
Dazu gehören
- Freisetzung von gefährlichen oder wassergefährdenden Stoffen in die Umwelt,
- Brände,
- Einsätze externer Rettungskräfte (Feuerwehr, THW) auf dem Werksgelände,
- Versager, unzeitige Zündung oder sonstige Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit Sprengstoffen,
- Versagen von Sicherheitseinrichtungen aller Art,
- Auftreten oder eine ungewöhnliche Zunahme von Wasser- und Laugenzuflüssen sowie von schädlichen Gasen,
- Schlammeinbrüche,
- Gebirgsschläge,
- Verschüttungen,
- Explosionen,
- größere Störungen in der Fahrung, Förderung, Bewetterung und Wasserhaltung.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend!
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden