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Hinweis Umweltinformationen (Kulturstätten, Bauwerke)

F17006772 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 2 (3) Nr. 6 UIG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

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Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

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Feldart

label

Inhalt

Sie können Informationen über den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke erhalten, soweit sie jeweils betroffen sind oder sein können - vom Zustand der Umweltbestandteile, - von Faktoren, - von Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf Umweltbestandteile auswirken oder auswirken können, - oder von Maßnahmen oder Tätigkeiten, die den Schutz von Umweltbestandteilen bezwecken. Hierzu gehört auch die Kontamination der Lebensmittelkette. Zu den Umweltbestandteilen zählen: - Luft und Atmosphäre, - Wasser, - Boden, - Landschaft und natürliche Lebensräume, einschließlich Feuchtgebiete, - Küsten- und Meeresgebiete, - die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, - einschließlich gentechnisch veränderter Organismen. Dazu zählen auch die Wechselwirkungen zwischen den Bestandteilen. Zu den Faktoren zählen: - Stoffe, - Energie, - Lärm und Strahlung, - Abfälle aller Art, - Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt. Zu den Maßnahmen gehören: - politische Konzepte, - Rechts- und Verwaltungsvorschriften, - Abkommen, - Umweltvereinbarungen, - Pläne und Programme.

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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