Aufschlussergebnis Kenntnisnahme
F17006839• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 70 (1) BBergG; § 127 (1) Nr. 4 BBergG
Formularangaben
Ich habe den Hinweis gelesen und verpflichte mich, innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Bohrung, das Aufschlussergebnis vorzulegen. Mir ist bekannt, dass bei einer Zuwiderhandlung ein Bußgeld auferlegt werden kann.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden