Betroffener Flur (Allgemein)
F17006970• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Mit der Flur ist die Nutzfläche einer Siedlung und damit ein mittelgroßer Bereich gemeint. Innerhalb einer Flur gibt es mehrere Grundstücke, deren Grenzen durch die Grenzen der Flur festgelegt sind.
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Eingabe: Sollte die gesamte Gemarkung betroffen sein, ist die Angabe des Flurs nicht notwendig.
Sollten mehrere Flure betroffen sein, sind alle betroffenen Flure anzugeben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
Versionshinweis
nicht vorhanden