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Bezeichnung des Stoffes / Gemisches / Erzeugnisses (Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007064 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bezeichnung des Stoffes / Gemisches / Erzeugnisses

Hilfetext

Es ist der Stoffname, der Name des Gemisches oder des Erzeugnisses einzutragen (z.B. Natriumhydroxid, Benzol, Farbverdünner, Erz, Rohöl, Fleisch, Stahlrohr-kadmiert, Autoreifen). Die Nummer der dazugehörigen Betriebseinheit kann im Feld -Bemerkung- eingetragen werden. Für jeden Stoff / jedes Gemisch / jedes Erzeugnis ist mindestens eine separate Zeile auszufüllen. Soweit mehrere Stoffe als Komponenten vorliegen, erhöht sich die Zahl der Zeilen unter den Spalten 3 bis 7 entsprechend. Für Kältemittel von Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen sind die Bezeichnungen nach der DIN 8960 - Kältemittel - Anforderungen und Kurzzeichen einzutragen. Hier ist eine Ausweisung der Komponenten in diesem Formular verzichtbar.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

{"minLength":"1","maxLength":"250"}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2022-11-15